Grundsatz 1 – Umweltbelastungen – Auswirkungen auf die Umwelt
Verringerung, besser noch Vermeidung von unternehmensspezifischen Umweltbelastungen. Wir prüfen Art, Umfang und Umweltauswirkungen unserer Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistung regelmäßig und nehme darauf Einfluss.
Grundsatz 2 – Einhaltung von Rechtsvorschriften
Verpflichtung zur Einhaltung der geltenden rechtlichen Verpflichtungen und Rechtsvorschriften.
Grundsatz 3 – Ziele
Die Qualitäts- und Umweltziele orientieren sich an unserer Qualitäts- und Umweltpolitik.
Grundsatz 4 – Kundenorientierung
Wir versprechen unseren Kunden und Partnern die erwartete bzw. die zugesicherte Qualität unserer Produkte. Wir nutzen unser Wissen und Erfahrung dazu, unseren Kunden professionell zu begegnen und auf Fragen und Anregungen einzugehen.
Grundsatz 5 – Ständige Verbesserung
Im Rahmen der langfristigen Entwicklung unseres Unternehmens ist die Produktverbesserung und Produktmodifizierung Ziel unserer Arbeit. Dafür verbessern wir den eigenen Ausbildungsstand permanent. Dieser ständigen Arbeit und Verbesserung unterliegt auch das Qualitäts- und Umweltmanagementsystem.
Grundsatz 6 – Qualitätsbewusstsein
Durch geeignete Prozesse, Informationen, Schulungen und Instruktionen bewahren wir das Qualitätsbewusstsein in unserem Unternehmen und geben dieses Denken an unsere Vertriebspartner ständig weiter.
Grundsatz 7 – Kommunikation
Wir kommunizieren die Qualitäts- und Umweltpolitik und die daraus abgeleiteten Ziele innerhalb unseres Unternehmens sowie bei unseren Kunden und Interessenspartnern. Erkenntnisse aus dieser Kommunikation sind maßgeblich für Schlussfolgerungen und weiteres Handeln.